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Termine nach Vereinbarung
KURZGUTACHTEN

Allgemein können alle Gutachten auch in Form eines Kurzgutachtens oder einer Stellungsnahme des Sachverständigen ausgeführt werden.

Dabei wird eine Vertiefung in die Ursachenforschung sowie auf Sanierungskonzepte verzichtet.

Anwendung finden Kurzgutachten beispielsweise für verschiedene Bereiche der Versicherungswirtschaft, Wohnungsabnahmen nach Mieterwechsel, private außergerichtliche Interessen, etc.

Hier können Sie ein Muster-Kurzgutachten herunterladen. (2,7 MB)

KURZGUTACHTEN